Zum Inhalt springen

Prüfbericht KI-Verordnung · 12. August 2026

KI-Kennzeichnungspflicht: was seit dem 2. August wirklich gilt, und was Sie lassen können

Seit dem 2. August gilt die Transparenzstufe der EU-KI-Verordnung. Die kurze Antwort für einen Betrieb mit zwölf Leuten: Es ist deutlich weniger, als die Überschriften vermuten lassen. Drei Ausnahmen nehmen den größten Teil dessen heraus, was in einem normalen Betrieb an KI-Texten entsteht, und eine davon betrifft fast jeden, der einen Text von einer KI schreiben lässt und ihn danach selbst durchliest.

Zuerst das Wichtigste. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und geben keine Rechtsberatung. Was wir können: die Regel in prüfbare Schritte übersetzen und Ihnen sagen, was sie für einen Betrieb Ihrer Größe praktisch heißt. Für eine verbindliche Auskunft brauchen Sie einen Anwalt, dafür gibt es uns nicht.

Was geprüft ist

Kontrolliert am 12. August 2026 am Verordnungstext und an der Zeitleiste der EU-Kommission. Neben jeder Aussage steht die Quelle. Recht ändert sich; im Zweifel gilt der Verordnungstext, nicht diese Seite.

Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026 und wird von den nationalen Behörden durchgesetzt.

Das ist kein Übergangszeitraum und keine Ankündigung. Die Transparenzpflichten sind an diesem Tag anwendbar geworden. Wer heute KI-Inhalte veröffentlicht, tut das unter dieser Regel.

Quelle: artificialintelligenceact.eu
Entlastung

KI-Texte, die ein Mensch prüft und für die jemand die redaktionelle Verantwortung trägt, sind von der Offenlegungspflicht ausgenommen.

Das steht wörtlich in Artikel 50 Absatz 4. Es ist die Ausnahme, die für kleine Betriebe am meisten ausmacht: Wenn Sie einen Angebotstext, eine Stellenanzeige oder einen Beitrag von einer KI vorschreiben lassen, ihn danach lesen, ändern und mit Ihrem Namen veröffentlichen, greift die Offenlegungspflicht für diesen Text nicht. Entscheidend ist, dass die Prüfung wirklich stattfindet und jemand dafür geradesteht, nicht, dass sie irgendwo behauptet wird.

Quelle: Art. 50 Abs. 4
Entlastung

Auch die Markierungspflicht kennt zwei Ausnahmen: Hilfsfunktionen für normale Bearbeitung und Systeme, die die Eingabe nicht wesentlich verändern.

Rechtschreibprüfung, Übersetzungshilfe, Autovervollständigung, Zuschneiden eines Fotos: Wer damit arbeitet, erzeugt keine kennzeichnungspflichtigen synthetischen Inhalte. Die Pflicht zielt auf Inhalte, die als echt durchgehen könnten, nicht auf Werkzeuge, die beim Schreiben helfen.

Quelle: Art. 50 Abs. 2

Für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, gilt die maschinenlesbare Markierung erst ab dem 2. Dezember 2026.

Diese Schonfrist kam mit dem sogenannten Digital Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Sie betrifft die Anbieter der Systeme, nicht Sie als Anwender, aber sie erklärt, warum manche Werkzeuge, die Sie einsetzen, ihre Ausgaben heute noch nicht maschinenlesbar markieren.

Quelle: goodwinlaw.com

Was Sie sichtbar offenlegen müssen: dass ein Mensch mit einer KI spricht, und Bild-, Ton- oder Videomaterial, das echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigt, ohne echt zu sein.

Das sind die beiden Fälle, die im normalen Betrieb wirklich vorkommen. Ein Chatfenster auf der Website, das von einer KI beantwortet wird, muss das sagen, sobald jemand die erste Nachricht schreibt, nicht irgendwo in den Nutzungsbedingungen. Und ein erzeugtes Bild, das aussieht wie ein Foto Ihrer Baustelle, muss als erzeugt erkennbar sein.

Quelle: Art. 50 Abs. 1, 4 und 5

Bei Verstoß drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist.

Diese Zahl steht hier, weil sie stimmt, und nicht, damit Sie erschrecken. Bußgelder dieser Größenordnung sind für die großen Anbieter gedacht. Für einen Handwerksbetrieb ist die realistische Folge eine Beanstandung und die Aufforderung, es in Ordnung zu bringen. Wer die Kennzeichnung heute nachzieht, hat das Thema vom Tisch.

Quelle: goodwinlaw.com
Bei uns

Wir haben die Kennzeichnung auf der eigenen Website umgesetzt, bevor sie Pflicht wurde, und kennzeichnen bewusst nicht alles.

Unsere mit KI erzeugten Bilder tragen seit dem 20. Juli den sichtbaren Hinweis „Bild mit KI erstellt", in allen vier Sprachen der Seite. Die echten Bildschirmfotos unserer Systeme tragen ihn ausdrücklich nicht. Etwas falsch zu kennzeichnen ist genauso verkehrt, wie die Kennzeichnung wegzulassen: Wer alles pauschal markiert, entwertet den Hinweis und behauptet über eigene Aufnahmen etwas Unwahres.

Quelle: domaniai.com/de/systeme, dort sichtbar
Liste schicken

Antwort von einem Menschen, in der Regel am selben Tag.

Der Fahrplan, den Sie allein gehen können

Vier Schritte, für die Sie niemanden brauchen. Wenn Sie danach fertig sind, freut uns das, dann hat diese Seite ihren Zweck erfüllt.

  1. 01

    Eine Liste, eine Tabelle

    Schreiben Sie auf, wo bei Ihnen KI im Einsatz ist. Chatfenster auf der Website, Bildgenerator, Textassistent im Büro, Telefonannahme, Übersetzung. Eine Excel-Liste reicht. Die meisten Betriebe unterschätzen die Zahl und finden dabei zwei Werkzeuge, von denen die Geschäftsführung nichts wusste.

  2. 02

    Drei Spalten daneben

    Sieht ein Mensch das Ergebnis, bevor es raus geht? Trägt jemand dafür die Verantwortung? Könnte das Ergebnis für echt gehalten werden? Wo Sie zweimal Ja und einmal Nein haben, ist der Fall meist erledigt.

  3. 03

    Was übrig bleibt, kennzeichnen

    In der Regel bleiben zwei Dinge übrig: das Chatfenster und die erzeugten Bilder. Beim Chat gehört der Hinweis in die erste Nachricht, nicht in die Fußzeile. Beim Bild reicht eine kleine, lesbare Zeile am Bild. Kein Sperrvermerk, kein Warnschild.

  4. 04

    Datum dazuschreiben

    Halten Sie fest, wann Sie das geprüft haben und wer es war. Das ist keine Vorschrift, sondern Selbstschutz: Wenn in einem Jahr jemand fragt, haben Sie eine Antwort statt einer Erinnerung.

Wer das hier schreibt

Wir haben die Kennzeichnung unserer KI-Bilder am 20. Juli 2026 eingebaut, knapp zwei Wochen bevor Artikel 50 anwendbar wurde. Das war keine Voraussicht, sondern eine Entscheidung: Wenn wir Betrieben erzählen, dass Vertrauen aus Nachprüfbarkeit entsteht, können wir nicht selbst warten, bis uns jemand zwingt.

Beim Einbau ist uns die Frage begegnet, die Sie auch bekommen werden: Kennzeichnet man dann einfach alles? Nein. Ein echtes Bildschirmfoto unserer Software ist kein KI-Bild, und es so zu nennen wäre eine Falschangabe über das eigene Produkt. Die Kennzeichnung sitzt bei uns deshalb an einem Schalter pro Bild, nicht an einer pauschalen Regel.

Jede Architektur und jede Strategie kommt von Fabio Fornaro persönlich. Erst danach bauen über sechzig spezialisierte Agenten, jeder für genau eine Aufgabe. Unser erster Kunde sind wir selbst: Jedes System lief zuerst im eigenen Betrieb. Dahinter stehen 25 Jahre Vertrieb und Unternehmertum. Und den Betrieb kennen wir aus der Praxis: Jahre auf der Baustelle, lange bevor wir Software gebaut haben.

Liste schicken

Antwort von einem Menschen, in der Regel am selben Tag.

Was Sie jetzt wahrscheinlich denken

Gilt das überhaupt für mich?"

Wenn Sie irgendwo KI einsetzen, deren Ergebnis nach außen geht, dann ja. Dem Grunde nach. In der Praxis fällt aber der größte Teil unter die Ausnahmen, vor allem alles, was ein Mensch vor der Veröffentlichung liest und verantwortet. Die Liste aus Schritt eins beantwortet die Frage in zwanzig Minuten.

Ich habe dafür keine Zeit."

Das ist der ehrlichste Einwand von allen. Deshalb steht der Fahrplan oben und nicht unser Angebot: Er beginnt mit einer Tabelle und endet meist bei zwei Dingen, die zu kennzeichnen sind. Für einen Betrieb mit zwölf Leuten ist das ein halber Vormittag, kein Projekt.

Hafte ich, wenn ich etwas übersehe?"

Diese Frage kann Ihnen nur ein Anwalt verbindlich beantworten, und wir sind keiner. Was wir sagen können: Die Aufsicht liegt bei den nationalen Behörden, und die realistische erste Folge bei einem kleinen Betrieb ist eine Beanstandung mit Frist, kein Bußgeldbescheid über Millionen.

Bringt mir die Kennzeichnung irgendetwas außer Arbeit?"

Ehrlich: als Pflicht nicht. Als Signal schon. Es gibt eine belastbare Untersuchung dazu, dass die Offenlegung eines Chatbots die Abschlussquote deutlich senkt, wenn sie ohne Kontext geschieht. Dieselbe Offenlegung schadet nicht, wenn direkt daneben steht, was das Gegenüber für den Kunden tut. Der Unterschied liegt nicht in der Pflicht, sondern in der Formulierung.

Warum ihr und nicht mein IT-Dienstleister?"

Wenn Ihr IT-Dienstleister das macht, ist es gut aufgehoben. Der Unterschied ist nur, dass wir es an der eigenen Website schon durchgemacht haben, inklusive der Frage, was man bewusst nicht kennzeichnet. Das ist Erfahrung, kein Alleinstellungsmerkmal.

Ich will kein System, das nur neue Arbeit macht."

Dann fangen Sie mit der Liste an und hören danach auf. Wir bauen erst dann etwas, wenn eine Sache mehrmals im Monat von Hand passiert. Alles andere wäre eine Lösung für ein Problem, das Sie nicht haben.

Wenn Sie das nicht nur lesen, sondern auf Ihren Betrieb übertragen wollen

Schicken Sie uns, wo bei Ihnen KI im Einsatz ist. Die Liste aus Schritt eins reicht, formlos. Wir schauen sie an und sagen Ihnen, was auffällt und was Sie sich sparen können. Ohne Termin, ohne Verkaufsgespräch, ohne dass daraus etwas folgen muss.

Liste schicken

Antwort von einem Menschen, in der Regel am selben Tag.

Häufige Fragen

Muss ich KI-Texte auf meiner Website kennzeichnen?+

In den meisten Fällen nicht. Artikel 50 Absatz 4 der EU-KI-Verordnung nimmt KI-erzeugte Texte ausdrücklich aus, wenn sie einer menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterliegen und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Wer einen Text von einer KI vorschreiben lässt, ihn liest, überarbeitet und unter eigenem Namen veröffentlicht, fällt regelmäßig unter diese Ausnahme. Entscheidend ist, dass die Prüfung tatsächlich stattfindet.

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?+

Seit dem 2. August 2026. An diesem Tag sind die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung anwendbar geworden und werden seither von den nationalen Behörden durchgesetzt. Der sogenannte Digital Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft trat, hat diesen Termin nicht verschoben; er hat die Regeln für Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028 verschoben.

Muss ich meinen Chatbot als KI kennzeichnen?+

Ja. Nach Artikel 50 Absatz 1 müssen Menschen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System sprechen, außer es ist aus dem Zusammenhang für einen verständigen Betrachter offensichtlich. Nach Absatz 5 muss diese Information klar und unterscheidbar spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, also in der ersten Nachricht, nicht in den Nutzungsbedingungen.

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?+

Wenn sie echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, ohne echt zu sein, ja. Bei rein illustrativen erzeugten Bildern ist die sichtbare Kennzeichnung der sichere Weg. Umgekehrt gilt: Kennzeichnen Sie keine echten Fotos oder Bildschirmfotos als KI-erzeugt. Eine falsche Kennzeichnung ist eine Falschangabe und entwertet den Hinweis dort, wo er nötig ist.

Was kostet ein Verstoß?+

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 sieht die Verordnung Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Obergrenzen zielen auf große Anbieter; für einen kleinen Betrieb ist die realistische erste Folge eine behördliche Beanstandung mit Frist zur Abhilfe.

Gilt die Pflicht auch rückwirkend für alte Inhalte?+

Die Pflicht gilt für das Veröffentlichen und Bereitstellen von Inhalten. Wer heute noch ungekennzeichnete KI-Bilder auf der Website stehen hat, sollte sie nachziehen. Sie bleiben ungekennzeichnet, bis es jemand macht. Für die Anbieter der KI-Systeme selbst gibt es eine Schonfrist: Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 erst ab dem 2. Dezember 2026 erfüllen.

Seid ihr eine Kanzlei?+

Nein. Domani AI baut Software und setzt Kennzeichnungen technisch um. Wir geben keine Rechtsberatung. Diese Seite ordnet die Regel ein und nennt zu jeder Aussage die Quelle, damit Sie selbst nachlesen können. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall brauchen Sie einen Anwalt.

Geprüft am 12. August 2026 · Quelle neben jeder Aussage · keine Rechtsberatung

D