Vertragsprüfung · 8. August 2026
Wem gehört Ihre Website?
Die meisten Betriebe erfahren die Antwort erst, wenn sie wechseln wollen. Dabei steht sie im Vertrag, und man kann sie in fünf Minuten nachlesen. Vier Anbieter, die selbst Websites vermieten, schreiben sie sogar offen auf ihre eigenen Seiten. Hier stehen ihre Sätze, die sechs Fragen, die das für Ihren Vertrag klären, und was in unserem eigenen steht.
Wir sind hier nicht neutral. Domani AI vermietet selbst Websites, hat also ein Interesse an dieser Frage. Deshalb ist die Seite so gebaut, dass Sie sie nachprüfen können: Jedes fremde Zitat verlinkt auf die Seite des Anbieters, und unser eigener Mustervertrag steht mit Paragraphennummern öffentlich auf dieser Website. Bis zum 8. August fehlte darin die Domain-Klausel, und diese Seite hat das offen als Lücke ausgewiesen. Sie steht jetzt als § 11 drin.
Was die Vermieter selbst schreiben
Alle vier Sätze stehen wörtlich auf den eigenen Seiten dieser Anbieter, abgerufen am 8. August 2026. Das ist ausdrücklich kein Vorwurf, im Gegenteil: Sie schreiben es offen hin, und das ist mehr, als viele tun. Es zeigt nur, wie das übliche Mietmodell tatsächlich gebaut ist.
„dafür gehört Ihnen die Website nicht und Sie sind an den Anbieter gebunden"
„Der Vermieter darf die Nutzung vertraglich eng auf die Laufzeit begrenzen, den Weiterverkauf verbieten und die Seite nach Vertragsende abschalten. Der Mieter hat bei Kündigung lediglich Anspruch auf den Export seiner eigenen Inhalte"
„Website-Verträge häufig so konstruiert sind, dass Eigentum, Zugriff und Rechte verschwimmen"
„Wer Custom-Funktionen, einen Shop oder vollen Quellcode-Eigentum braucht, fährt mit einem Festpreis-Projekt besser"
Der wichtigste Satz darin ist der leiseste: Ein Anspruch auf den Quellcode entsteht nicht von selbst. Wenn im Vertrag keine Klausel dazu steht, gibt es ihn nicht, egal wie viele Monatsraten Sie bezahlt haben.
Die sechs Fragen an jeden Vertrag
Gültig für jeden Anbieter, auch für uns. Die dritte Spalte zeigt, was in unserem Mustervertrag steht, mit der Paragraphennummer zum Nachlesen.
Wem gehört die Domain?
Worum es geht
Die Adresse ist das Einzige, was Sie nicht neu bauen können. Ist sie auf den Anbieter registriert, hängt bei einem Wechsel alles an dessen Mitwirkung: Ihre Mailadressen, Ihre Google-Position, Ihre gedruckten Visitenkarten.
Eine gute Antwort
Schwarz auf weiß, wer die Domain hält, unter welcher Bedingung sie zu Ihnen kommt und dass sie danach nicht zurückgehalten werden kann. Am bequemsten für Sie ist eine Registrierung gleich auf Ihren Namen. Hält der Anbieter sie während der Laufzeit, muss der Übergang an eine Bedingung hängen, die Sie selbst erfüllen können, und nicht am guten Willen.
Bei uns · § 11
Bringen Sie Ihre eigene Domain mit, bleibt sie durchgehend Ihre. Registrieren wir sie für Sie, halten wir sie während der Laufzeit und geben sie mit der letzten Zahlung ab, zusammen mit dem Quellcode. Zahlen Sie vorzeitig alles aus, gilt dasselbe. Zurückbehalten dürfen wir sie nie.
Wem gehört der Quellcode am Ende der Laufzeit?
Worum es geht
Ohne Quellcode kann kein anderer Dienstleister an Ihrer Seite arbeiten. Sie ist dann kein Vermögenswert, sondern ein Mietgegenstand, der zurückgeht.
Eine gute Antwort
Ein Datum oder eine Bedingung, ab der der Code Ihnen gehört, ausdrücklich im Vertrag. Ohne eine solche Klausel entsteht der Anspruch nicht von selbst.
Bei uns · § 8
Nach Ablauf der 24 Monate und vollständiger Zahlung gehen Website und Quellcode in Ihr Eigentum über.
Was passiert mit der Seite, wenn der Vertrag endet?
Worum es geht
Bleibt sie online, oder wird sie abgeschaltet? Das entscheidet, ob ein Vertragsende ein Wechsel ist oder ein Neuanfang bei null.
Eine gute Antwort
Schriftlich, was am letzten Tag passiert, und in welchem Format Sie was bekommen. Ein Export von Texten und Bildern ist nicht dasselbe wie eine funktionierende Website.
Bei uns · § 8
Sie gehört Ihnen und bleibt bestehen. Betrieb und Wartung können Sie danach weiterführen oder von jemand anderem machen lassen.
Was kostet der Ausstieg vor Ablauf?
Worum es geht
Der Unterschied zwischen einer Restzahlung und einer Vertragsstrafe kann mehrere tausend Euro betragen, und er steht selten in der Preisliste.
Eine gute Antwort
Eine Zahl oder eine klare Formel. Und die Auskunft, ob obendrauf noch etwas kommt.
Bei uns · § 9
Die noch offenen Monatsraten werden ausgeglichen, mehr als die vereinbarte Gesamtsumme zahlen Sie nie. Eine zusätzliche Vertragsstrafe fällt nicht an.
Wem gehören Inhalte und Daten?
Worum es geht
Ihre Texte, Bilder und vor allem die Kontaktdaten Ihrer Anfragen. Das ist der Teil, an dem in der Praxis am häufigsten etwas hängen bleibt.
Eine gute Antwort
Ausdrücklich Ihnen, jederzeit, plus die Zusage, dass Sie sie in einem üblichen Format exportiert bekommen.
Bei uns · § 10
Inhalte und Daten bleiben jederzeit Ihr Eigentum, während der ganzen Laufzeit.
Welche Kosten kommen zusätzlich, und wie werden sie abgerechnet?
Worum es geht
Bei Systemen mit KI-Funktionen entstehen laufende Fremdkosten. Ob die mit Aufschlag weitergegeben werden, steht fast nie auf der Preisseite.
Eine gute Antwort
Benannt, welche Kosten es gibt, und ob sie zum Selbstkostenpreis oder mit Marge kommen. Dazu eine Abrechnung, die Sie nachrechnen können.
Bei uns · § 7
Nutzungsabhängige Fremdkosten wie KI-Schnittstellen werden 1:1 zum Selbstkostenpreis weitergegeben, ohne Aufschlag, mit der zugehörigen Nutzungsstatistik.
Der Satz, den Sie sich schriftlich geben lassen
Wenn Sie nur eine Sache aus dieser Seite mitnehmen, dann diese. Schicken Sie sie an jeden Anbieter, mit dem Sie sprechen, uns eingeschlossen.
„Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, was am letzten Tag des Vertrags mit Domain, Quellcode, Inhalten und Daten passiert."
Eine Antwort in einem Satz ist ein gutes Zeichen. Ein Verweis auf ein späteres Gespräch ist auch eine Antwort. Sie kostet Sie nichts, sie dauert eine Minute, und sie ist der Unterschied zwischen einem Wechsel und einem Neuanfang bei null.
Dreizehn Paragraphen, öffentlich, ohne Formular.
Häufige Fragen
Gehört mir meine Website, wenn ich sie miete?+
In den meisten Mietmodellen nicht, jedenfalls nicht während der Laufzeit. Vier Anbieter, die selbst Websites vermieten, schreiben das am 8. August 2026 offen auf ihre eigenen Seiten. siteflat.de etwa formuliert es so: „dafür gehört Ihnen die Website nicht und Sie sind an den Anbieter gebunden." Entscheidend ist nicht das Modell, sondern ob im Vertrag steht, wann und ob das Eigentum übergeht.
Was passiert mit meiner Website, wenn ich den Mietvertrag kündige?+
Das hängt vollständig vom Vertrag ab. siteflat.de beschreibt den verbreiteten Fall so: Der Vermieter darf „die Seite nach Vertragsende abschalten", und der Mieter hat „lediglich Anspruch auf den Export seiner eigenen Inhalte", also Texte und Bilder. Eine funktionierende Website ist das nicht. Lassen Sie sich vor der Unterschrift schriftlich geben, was am letzten Vertragstag mit der Seite geschieht.
Bekomme ich den Quellcode automatisch, wenn ich alles bezahlt habe?+
Nein. Ohne eine ausdrückliche Regelung im Vertrag entsteht dieser Anspruch nicht von selbst, und genau darauf weisen auch vermietende Anbieter selbst hin. adfera.de schreibt, wer „vollen Quellcode-Eigentum braucht", fahre mit einem Festpreis-Projekt besser. Wenn Ihnen der Code wichtig ist, muss eine Klausel dazu im Vertrag stehen, mit einem Datum oder einer Bedingung.
Welche Frage stelle ich am besten vor der Unterschrift?+
Diese, wörtlich und schriftlich: „Bitte bestätigen Sie mir, was am letzten Tag des Vertrags mit Domain, Quellcode, Inhalten und Daten passiert." Eine Antwort in einem Satz ist ein gutes Zeichen. Ein Verweis auf ein späteres Gespräch ist eine Antwort für sich.
Ist diese Seite nicht Werbung für euer eigenes Mietmodell?+
Wir vermieten selbst, also haben wir ein Interesse, und das steht auch oben auf der Seite. Prüfbar ist sie trotzdem: Jedes fremde Zitat verlinkt auf die Seite des Anbieters, und unser eigener Mustervertrag steht mit Paragraphennummern öffentlich auf dieser Website. Als diese Seite entstand, hatten wir auf die erste der sechs Fragen selbst keine Antwort: Unser Vertrag regelte die Domain nicht. Das stand hier als Lücke, und wir haben die Klausel danach ergänzt. So sieht der ehrliche Weg aus, und wir schreiben ihn hin, statt so zu tun, als wäre er nie nötig gewesen.
Ist Mieten deshalb schlechter als Kaufen?+
Nein, es ist eine andere Antwort auf eine andere Lage. Mieten heißt kein Startkapital und planbare Kosten; Kaufen heißt Eigentum ab dem ersten Tag und höhere Anfangsinvestition. Der Fehler ist nicht das Modell, sondern ein Mietvertrag, in dem nie geklärt wurde, was am Ende passiert. Genau das lässt sich in fünf Minuten prüfen.
Zitate abgerufen am 8. August 2026 · Quelle unter jedem Zitat · eigener Vertrag öffentlich
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