Prüfbericht Bau · 12. August 2026
KI im Bauwesen: wo sie im Bauunternehmen trägt und wo sie am Bestand scheitert
Im Bau liegt der Nutzen von KI nicht dort, wo die Vorführungen ihn zeigen. Er liegt in der Rechnungsprüfung, an der Stelle, an der 441 Positionen gegen eine eingehende Rechnung laufen und niemand im Büro die Zeit hat, jede einzeln zu vergleichen. Alles, was mit Kameras, Fotos und Bestandserfassung zu tun hat, ist im Bestandsbau bis heute unzuverlässig.
Zuerst, was wir nicht sind. Wir sind kein Planungswerkzeug und ersetzen weder Allplan noch PlanRadar noch Ihre CAD-Umgebung. Wir rühren die Planung nicht an. Was wir bauen, sitzt hinter der Planung: die Auswertung von Kosten, Rechnungen und Nachträgen über mehrere Bauvorhaben hinweg.
Was geprüft ist
Eigene Messungen mit Datum, eigene gebaute Systeme, und dort, wo wir nur eine Einschätzung haben, steht es als Einschätzung da.
Der belastbarste Fall ist die Rechnungsprüfung gegen das Leistungsverzeichnis, weil sich das Ergebnis Position für Position nachprüfen lässt.
Eine Rechnung kommt, die KI ordnet jede Position dem Leistungsverzeichnis zu und markiert, was nicht passt: Menge über Vertrag, Position nicht beauftragt, Einheitspreis abweichend, Doppelabrechnung. Der Mensch entscheidet, aber er liest zehn markierte Zeilen statt vierhundert.
Quelle: begehbares System, ohne AnmeldungIn einer echten Kunden-Leistungsverzeichnis-Datei mit 441 Positionen waren 727.557 €: 46 Prozent der Bausumme: Pauschalen ohne einzelne Positionen.
Das ist der eigentliche Befund und er hat nichts mit KI zu tun: Fast die Hälfte der Summe lässt sich gar nicht gegen Positionen prüfen, weil keine da sind. Rohbau stand als eine Zeile mit 478.470 €. Bevor man über Erkennungsraten spricht, sollte man wissen, welcher Anteil der eigenen Bausumme überhaupt prüfbar ist.
Eigene Auswertung einer echten BOQ-Datei, 28.07.2026, Kunde anonym
Aufmaß aus Fotos und automatische Nachtragserkennung halten im Bestand nicht, was die Vorführung zeigt.
Im Neubau mit sauberen Plänen funktioniert beides ordentlich. Im Bestand scheitert es an verdeckten Bauteilen, gewachsenen Maßen und daran, dass der Nachtrag meist aus einem Gespräch entsteht und nicht aus einem Dokument. Verlangen Sie im Vorführtermin ausdrücklich ein Bestandsbeispiel.
Eigene Einschätzung aus Vorführungen, keine Messung
Die Transparenzpflicht der EU-KI-Verordnung gilt auch im Bau, betrifft aber fast nur das Chatfenster und erzeugte Bilder.
Ein KI-geprüfter Rechnungsvorgang ist kein synthetischer Inhalt und keine Interaktion mit einer Person. Wer aber eine erzeugte Visualisierung eines Bauvorhabens veröffentlicht, die wie ein Foto aussieht, muss sie kenntlich machen.
Quelle: unser Prüfbericht zur KennzeichnungspflichtWir haben im Bauhauptgewerbe keinen unterschriebenen Kunden.
Was wir haben: ein System, das aus einer echten Ausschreibungsdatei entstanden ist, und die Herkunft aus dem Gewerk. Was wir nicht haben: eine Referenzliste. Das gehört an diese Stelle und nicht ans Ende.
Eigener Stand am 12. August 2026
Ohne Termin. Wir rechnen es nach und antworten schriftlich.
Die Prüfung, die Sie selbst machen können
Vier Schritte mit einer einzigen Rechnung und Ihrem Leistungsverzeichnis. Dafür brauchen Sie kein Programm.
01
Eine abgeschlossene Baustelle nehmen
Nicht die laufende. Eine, bei der Sie das Ergebnis schon kennen, dann können Sie beurteilen, ob eine Prüfung etwas gefunden hätte.
02
Den pauschalen Anteil ausrechnen
Welcher Anteil der Bausumme steht als Pauschale ohne Einzelpositionen da? Bei der Datei, die wir ausgewertet haben, waren es 46 Prozent. Dieser Anteil ist der Deckel für alles, was eine Prüfung überhaupt finden kann.
03
Drei Rechnungen von Hand gegenlesen
Position für Position gegen das Leistungsverzeichnis. Stoppen Sie die Zeit. Wenn Sie nichts finden, brauchen Sie kein System. Wenn Sie etwas finden, wissen Sie, was eine Stunde Prüfung bei Ihnen wert ist.
04
Erst dann rechnen, ob sich Automatik lohnt
Gefundener Betrag mal Anzahl der Bauvorhaben im Jahr, gegen die Kosten eines Systems. Diese Rechnung entscheidet, nicht die Vorführung.
Wer das hier schreibt
Das System zur Rechnungsprüfung ist aus einer echten Ausschreibungsdatei entstanden, nicht aus einer Produktidee: 441 Positionen, aus denen wir gelernt haben, dass der pauschale Anteil das eigentliche Problem ist. Es ist ohne Anmeldung begehbar.
Wir behaupten dabei nicht, dass die Erkennung fehlerfrei ist. In jedem der neun Beispielfälle steht die Entscheidung beim Menschen; das System sortiert vor und begründet, warum es etwas markiert hat.
Jede Architektur und jede Strategie kommt von Fabio Fornaro persönlich. Erst danach bauen über sechzig spezialisierte Agenten, jeder für genau eine Aufgabe. Unser erster Kunde sind wir selbst: Jedes System lief zuerst im eigenen Betrieb. Dahinter stehen 25 Jahre Vertrieb und Unternehmertum. Und den Betrieb kennen wir aus der Praxis: Jahre auf der Baustelle, lange bevor wir Software gebaut haben.
Und die Lücke, bevor Sie sie selbst finden: Wir haben in diesem Gewerk noch keinen unterschriebenen Kunden, den wir Ihnen zeigen dürften. Was wir zeigen können, sind begehbare Systeme, eigene Messungen mit Datum und die Herkunft. Wer Ihnen an dieser Stelle eine Referenzliste zeigt, die er nicht hat, wird Ihnen auch später etwas erzählen.
Ohne Termin. Wir rechnen es nach und antworten schriftlich.
Was Sie jetzt wahrscheinlich denken
„Gilt das auch für kleine Bauunternehmen?"
Die Prüfung lohnt sich ab dem Punkt, an dem Sie mehrere Bauvorhaben parallel führen und niemand mehr alle Rechnungen im Kopf hat. Bei zwei Baustellen im Jahr ist die Antwort ehrlicherweise nein.
„Meine Bauleiter prüfen das selbst."
Ja, und meistens gut. Die Frage ist nicht, ob sie es können, sondern ob sie in der Woche, in der drei Abschlagsrechnungen kommen, dazu kommen. Genau dann rutschen Positionen durch.
„Wie zuverlässig erkennt das etwas?"
Zuverlässig genug, um vorzusortieren, nicht zuverlässig genug, um zu entscheiden. Wer Ihnen eine Erkennungsquote nennt, ohne Ihre Leistungsverzeichnisse gesehen zu haben, nennt Ihnen eine Zahl aus einer anderen Firma.
„Ihr habt keinen Kunden im Bau."
Richtig. Was Sie prüfen können, ist das System selbst und die Auswertung, aus der es entstanden ist. Wenn Ihnen das für eine Unterschrift nicht reicht, ist das nachvollziehbar, dann ist ein Gespräch der nächste Schritt, kein Vertrag.
Wenn Sie wissen wollen, ob bei Ihnen etwas zu finden ist
Nehmen Sie eine abgeschlossene Baustelle und sagen Sie uns, wie hoch der pauschale Anteil war und was Sie beim Gegenlesen von drei Rechnungen gefunden haben. Aus diesen zwei Zahlen sagen wir Ihnen, ob sich eine Automatik rechnet, auch wenn die Antwort nein lautet.
Ohne Termin. Wir rechnen es nach und antworten schriftlich.
Häufige Fragen
Wo bringt KI im Bauunternehmen wirklich Geld?+
In der Rechnungsprüfung gegen das Leistungsverzeichnis. Dort lässt sich jede Markierung Position für Position nachprüfen: Menge über Vertrag, nicht beauftragte Position, abweichender Einheitspreis, Doppelabrechnung. Der Mensch entscheidet weiterhin, liest aber zehn markierte Zeilen statt vierhundert.
Funktioniert KI-Aufmaß aus Fotos?+
Im Neubau mit sauberen Plänen ordentlich, im Bestand nicht verlässlich. Verdeckte Bauteile und gewachsene Maße sind die Stellen, an denen es bricht. Verlangen Sie bei jeder Vorführung ausdrücklich ein Beispiel aus einem Bestandsgebäude statt aus einem Neubau.
Wie viel einer Bausumme lässt sich überhaupt automatisch prüfen?+
Nur der Teil, der als Einzelposition ausgeschrieben ist. In einer echten Leistungsverzeichnis-Datei mit 441 Positionen, die Domani AI am 28. Juli 2026 ausgewertet hat, waren 727.557 € und damit 46 Prozent der Bausumme Pauschalen ohne Einzelpositionen; der Rohbau stand als eine Zeile mit 478.470 €. Dieser Anteil begrenzt, was eine automatische Prüfung finden kann.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Bauunternehmen?+
Ja, aber sie trifft im Bau fast nur zwei Dinge: ein KI-beantwortetes Chatfenster auf der Website und erzeugte Bilder, etwa Visualisierungen, die wie Fotos aussehen. Eine KI-gestützte Rechnungsprüfung erzeugt keine synthetischen Inhalte und ist keine Interaktion mit einer Person.
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Geprüft am 12. August 2026 · Quelle neben jeder Aussage · keine Rechtsberatung